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   OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99   

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OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99 (https://dejure.org/1999,13156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.1999 - 12 M 2125/99 (https://dejure.org/1999,13156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 (https://dejure.org/1999,13156)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Hierzu ist der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 1.2.1996 - 8 S 1961/95 - , ESVGH 46, 131 = UPR 1997, 110 = NuR 1996, 607 (609)) der Auffassung, dass eine Betriebsänderungsgenehmigung nach den §§ 6 Abs. 4 Satz 2, 8 Abs. 5 und 7 LuftVG auch wesentliche Anlagenänderungen umfassen könnte, die - angedeutete - gegenteilige Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11 843/93.OVG - , DÖV 1998, 159 = NVwZ-RR 1998, 225 - jeweils nur Leitsätze - , UA S. 12) teilt der Senat nicht, zumal Wortlaut und Systemzusammenhang der §§ 6, 8 Abs. 5 und 7 LuftVG zu entnehmen ist, dass bei der Konversion von militärisch genutzten Flugplätzen eine Planfeststellung durchweg zu unterbleiben hat.

    Diese Frage kann aber letztlich offenbleiben, da wesentliche Anlagenänderungen von der streitigen Genehmigung nicht umfaßt sind, die Genehmigung einer Vorfeldfläche und eines weiteren Rollweges sowie die Verbreiterung eines vorhandenen Rollweges auf dem Militärflugplatz berühren angesichts des Umfanges des bereits bestehenden Militärflugplatzes nicht das "Gesicht" (vgl. BVerwG, Urt. 16.12.1988 - BVerwG 4 C 40.86 -, BVerwGE 81, 95 = DVBI. 1989, 363 = ZLW 1989, 143 = NVwZ 1989, 750 (753) u. Grabherr, aaO, RdNr. 29 zu § 6) des Flugplatzes N. und sind damit unwesentlich.

  • VGH Bayern, 04.11.1997 - 20 A 92.40134
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Dieser Umstand ändert aber nichts daran, dass nach dem gegenwärtigen Sachstand nichts dafür spricht, dass die Lärmbelastung auf dem Grundstück der Antragstellerin, das südlich des Militärflugplatzes und etwas außerhalb der Schutzzone 2 belegen ist, auch bei einer objektiven Betrachtung das Maß einer Belästigung (im Innenwohnbereich) überhaupt erreicht wird (energieäquivalenter Dauerschallpegel von 55 dB(A) - der Dauerschallpegel (Außenpegel) ist um mindestens 10 dB(A) für den Innenwohnbereich zu vermindern, weil bereits einem gekipptes Fenster ein Dämpfungswert von mindestens 10 dB(A) zuzumessen ist - am Tage, zu diesem Wert s. Grabherr, aaO, RdNr. 54 zu § 6 m. w. Nachw. aus der Rspr., insbesondere aus der des Bundesverwaltungsgerichts) und erst recht nichts darauf hinweist, dass eine erhebliche Belästigung (energieäquivalenter Dauerschallpegel (Außenpegel) von 65 dB(A) auftreten könnte, wobei dahinstehen kann, ob dieser Wert auf nicht mehr als 64 dB(A) festzusetzen wäre (vgl. BayVGH, Urt. v. 4.11.1997 - 20 A 92.40134 u.a. -, UPR 1998, 160 - nur Leitsatz -, UA S. 23 ff.).

    Der Senat geht in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes davon aus, dass die Betrachtung eines energieäquivalenten Dauerschallpegels hinreichend ist, und dass nicht - zusätzlich - auf Spitzenpegel abzuheben ist (vgl. BayVGH Urt. v. 4.11.1997 - 20 A 92.40134 u. a., UA S. 29 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Es reicht aus, dass zu Zwecken der Deckung eines gestiegenen Bedarfs eine Art Angebotsplanung geschaffen wird, die als Mindestvoraussetzung nur erfordert, dass die Konversion unter diesem Gesichtspunkt "vernünftigerweise geboten" erscheint (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG - , UA S. 22 u. Grabherr, aaO, RdNr. 50 zu § 8).

    Im Rahmen der planerischen Abwägung sind zugunsten eines Konversionsprojektes wegen der Standortgebundenheit geringere Anforderungen zu stellen, was die Erforderlichkeit und Dringlichkeit angeht, dem Verkehrsbedürfnis gerade dort Rechnung zu tragen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93 - OVG UA S. 21 f).

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Hierbei ist nach der auf den Einzelfall und insbesondere die konkrete Situation des in Frage stehenden Grundstücks bezogenen Zumutbarkeitsprüfung (BVerwG, Beschl. v. 5.10.1991 - BVerwG 4 CB 1.90 - , Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 10 = ZLW 1991, 187 = NVwZ 1991, 129 (132) ) zunächst in die Betrachtung einzustellen, dass das Grundstück der Antragstellerin in einem Gebiet liegt, das durch eine erhebliche (Fluglärm-)Vorbelastung wegen des Betriebs des Militärflugplatzes geprägt ist.
  • BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98

    Flugplatz; Flugzeugwerk; Planfeststellungsverfahren; faires Verfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Dies schließt es aber nicht aus, die Wertungen, die der bundesrepublikanische Normgeber in anderen Verkehrsbereichen für die Zumutbarkeit von Verkehrslärm getroffen hat, als Anhaltspunkte dafür in die gebotene wertende Betrachtung einzubeziehen, welche Einwirkungen durch Fluglärm auf ein Grundstück in bestimmter Lage (hier Mischgebiet) und zu bestimmten Zeiten (hier tagsüber) nach der Sozialbindung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG) und seiner Situationsgebundenheit als zumutbare Einwirkung (noch) hinzunehmen bzw. - als unzumutbare Einwirkung - nicht mehr hinzunehmen sind, weil für den Fluglärm verbindliche Grenzwerte fehlen (BVerwG, Beschl. v. 7.12.1998 - BVerwG 11 B 46.98 -, UPR 1999, 153 (154) ) und auch das Fluglärmschutzgesetz und die dort geregelten Lärmschutzbereiche einer ergänzenden Betrachtung bedürfen, da es sich beim Fluglärmschutzgesetz vornehmlich um ein Entschädigungsgesetz handelt.
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Hierbei verkennt der Senat nicht, dass zwischen Fluglärm und durch den Straßenverkehr hervorgerufenen Lärm Unterschiede bestehen, die es nicht ermöglichen, für andere Verkehrsbereiche bestehende Grenzwerte und Messverfahren ohne Weiteres in einer vergleichenden Betrachtung auf den Fluglärm zu übertragen (V. Petersen, Umweltrecht, 1999, RdNr. 636 a. E. ; Zeitler, BayVBI. 1974, 353 (354); vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - , aaO, S. 334 u. Beschl. v. 20.2.1998 - BVerwG 11 B 37.97 -).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Im Übrigen dürfte die Antragstellerin, die seit Anfang des Jahres 1984 im Grundbuch als Erbbauberechtigte ihres Hausgrundstückes in N. eingetragen ist, mithin seit über einem Jahrzehnt in Sichtweite des Marinefliegerhorstes N. gewohnt hat und sich bisher nicht mit Unterlassungsbegehren gegen den Betrieb des Militärflugplatzes gewandt hatte, als Nachbarin des Flugplatzes das Recht verwirkt haben, sich nunmehr - bei einer Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG - mit Erfolg auf eine etwa fehlende Genehmigung bzw. Gestattung des Militärflugplatzes zu berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1989 - BVerwG 4 C 21.88 -, ZLW 1990, 11 = DVBI. 1989, 1051 (1053); vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.1997 - 8 S 1170/97 - UA S. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1996 - 8 S 1961/95

    Kein Suspensiveffekt des - offensichtlich - unzulässigen Widerspruchs wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Hierzu ist der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 1.2.1996 - 8 S 1961/95 - , ESVGH 46, 131 = UPR 1997, 110 = NuR 1996, 607 (609)) der Auffassung, dass eine Betriebsänderungsgenehmigung nach den §§ 6 Abs. 4 Satz 2, 8 Abs. 5 und 7 LuftVG auch wesentliche Anlagenänderungen umfassen könnte, die - angedeutete - gegenteilige Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11 843/93.OVG - , DÖV 1998, 159 = NVwZ-RR 1998, 225 - jeweils nur Leitsätze - , UA S. 12) teilt der Senat nicht, zumal Wortlaut und Systemzusammenhang der §§ 6, 8 Abs. 5 und 7 LuftVG zu entnehmen ist, dass bei der Konversion von militärisch genutzten Flugplätzen eine Planfeststellung durchweg zu unterbleiben hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 1170/97

    Heilung von Zustellungsfehlern; Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Im Übrigen dürfte die Antragstellerin, die seit Anfang des Jahres 1984 im Grundbuch als Erbbauberechtigte ihres Hausgrundstückes in N. eingetragen ist, mithin seit über einem Jahrzehnt in Sichtweite des Marinefliegerhorstes N. gewohnt hat und sich bisher nicht mit Unterlassungsbegehren gegen den Betrieb des Militärflugplatzes gewandt hatte, als Nachbarin des Flugplatzes das Recht verwirkt haben, sich nunmehr - bei einer Änderungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG - mit Erfolg auf eine etwa fehlende Genehmigung bzw. Gestattung des Militärflugplatzes zu berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1989 - BVerwG 4 C 21.88 -, ZLW 1990, 11 = DVBI. 1989, 1051 (1053); vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.11.1997 - 8 S 1170/97 - UA S. 9).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 12 M 2125/99
    Einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, der sich gegen die - von einer Behörde formell ordnungsgemäß begründete - Anordnung der sofortigen Vollziehung wendet, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel der Erfolg zu versagen, wenn sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergibt, dass ein Rechtsmittelführer im Verfahren zur Hauptsache keinen Erfolg haben wird (vgl. Senat, Beschl. v. 3.6.1993 - 12 M 2023/93 -, OVGE 44, 327 und seit Juni 1993 ständige Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1050/97

    Immissionsschutz; Zumutbarkeitsschwelle; Grenzwert; Verkehrsgeräusche;

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 K 2117/99

    Bauliche Veränderung; Dauerschallpegel; Fluglärm; Konversion; Lärm; Maximalpegel;

    Da die beklagte Bezirksregierung auf Antrag der Beigeladenen mit Bescheid vom 6. April 1999 die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides vom 23. November 1998 angeordnet hatte, hat die Klägerin am 5. Mai 1999 auch um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht; der Antrag ist mit Beschluss des Senats vom 14 September 1999 - 12 M 2125/99 - als unbegründet abgelehnt worden.

    Zur weiteren Sachdarstellung und zur Darstellung des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, des Verfahrens 12 M 2125/99 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten (Beiakten A - E, H - M) und die das Grundstück S.-Straße betreffenden Liegenschaftsakten des Landkreises C. (Beiakten O) sowie auf das von dem Sachverständigen Dr. B. Vogelsang in der Beweisaufnahme überreichte Kartenmaterial (Beiakten P) Bezug genommen; diese Aktenunterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Wie der Senat bereits in dem zwischen den Beteiligten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 12 M 2125/99 - ergangenen Beschluss vom 14. September 1999 festgestellt hat, muss die Bestimmung des § 8 Abs. 7 LuftVG bzw. des § 8 Abs. 5 LuftVG dahin verstanden werden, dass ein Planfeststellungsverfahren für die zivile Mitbenutzung eines Militärflugplatzes bereits dann entfällt, wenn der Militärflugplatz tatsächlich betrieben wird.

    Wie der Senat ebenfalls in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 - schon ausgeführt hat, reicht es für die planerische Rechtfertigung eines Konversionsprojektes bereits aus, dass eine Art Angebotsplanung geschaffen wird, die als Mindestvoraussetzung lediglich erfordert, dass die Konversion unter diesem Gesichtspunkt "vernünftigerweise geboten" (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.1978, aaO, S. 119; Urt. v. 5.12.1986 - BVerwG 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 (233) = NVwZ 1987, 578 = ZLW 1987, 292) ist (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.7.1997, aaO; UA S. 22 und Grabherr, aaO, RdNr. 50 zu § 8).

    Soweit die Klägerin die Seriosität von Prof. Dr. Dr. G. Jansen mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 1985 (20 B 2093/86) in Zweifel ziehen sucht, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 - darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht geeignet ist, Misstrauen gegen Prof. Dr. Dr. G. Jansen und damit Zweifel an den von ihn vertretenen Forschungsergebnissen zu begründen; denn der Ausschluss von Prof. Dr. Dr. G. Jansen in dem damaligen Verfahren ergab sich allein aus einer besonderen Situation, und zwar daraus, dass Prof. Dr. Dr. G. Jansen in der dortigen Streitsache zuvor, und zwar im Vorverfahren für die Betreibergesellschaft als Gutachter bereits tätig geworden war.

    Die Klägerin ist bereits in dem Eilbeschluss des Senates vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 - auf den spekulativen Gehalt ihrer hierzu erhobenen Behauptungen hingewiesen worden, ohne dass dies die Klägerin veranlasst hat, insoweit substantiierter vorzutragen.

  • VG Stade, 15.09.2014 - 1 A 2114/12

    Anspruch auf Aufhebung eines luftverkehrsrechtlichen Negativattestes bei einem

    Denn sie wohnt seit dem Jahr 1977 in der Nachbarschaft des Flugplatzes und hat sich seitdem nicht - etwa mit einem Unterlassungsbegehren - gegen den Betrieb des Flugplatzes gewendet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.9.1999 - 12 M 2125/99 -, juris).

    Dieses Gericht hat in seinem Beschluss vom 14. September 1999 (- 12 M 2125/99 -, juris) und in seinem Urteil vom 17. Oktober 2000 (- 12 K 2117/99 -, juris) zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes klargestellt, dass aufgrund von § 30 Abs. 1 Satz 1 LuftVG der militärische Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz G. dem Grunde nach auch ohne Genehmigung erfolgen darf.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14

    Fluglärm; Flugplatz; UVP-Vorprüfung; Verkehrsprognose

    Die Auflassung des damaligen, bis 1946 bestehenden Militärflugplatzes Nordholz wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass ein besonderer Entwidmungsakt für das Flugplatzgelände nicht nachweisbar ist (tendenziell anders noch Nds. OVG, Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2000 - 12 K 3200/99

    Aufhebungsanspruch; Flugplatz; Konversion; Militärflugplatz; Mitbenutzung;

    2.3.2 Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17.10.2000 - 12 K 2117/99 - , UA S. 26; Beschl. v. 14.9.1999 - 12 M 2125/99 - , NdsVBl. 2000, 64) für die planerische Rechtfertigung eines Konversionsprojekts - wie es hier im Streit ist - nicht erforderlich, dass der Nachweis erbracht wird, die vorhandene Nachfrage nach Luftverkehrsleistungen werde gerade mit der Nutzung der frei gewordenen militärischen Anlage am Besten befriedigt.
  • VG Oldenburg, 02.06.2003 - 12 B 1771/03

    Abrundung eines Jagdbezirks

    (zum gerichtlichen Entscheidungsmaßstab vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 -, Nds. Verwaltungsblatt 2000, 64; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rd.Nrn. 817, 839).
  • VG Oldenburg, 20.11.2002 - 12 B 4429/02

    Milchquote; Begründungszwang bei Sofortvollzug

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat auch inhaltlich keinen Erfolg, da die nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und § 80 Abs. 4 und 5 VwGO gebotene Interessenabwägung durch das Gericht zu dem Ergebnis führt, dass dem Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung der Vollziehung der Bescheinigung des Übergangs der Anlieferungs-Referenzmenge der Vorrang gegenüber dem Interesse der Beigeladenen am Vollzug nicht gebührt (zum gerichtlichen Entscheidungsmaßstab vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 -, Nds. Verwaltungsblatt 2000, 64; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rd.Nrn. 817, 839).
  • VG Oldenburg, 26.02.2001 - 12 B 35/01

    Bescheinigung über (Milch-)Anlieferungsreferenzmengenübergang;

    Die nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 und § 80 Abs. 4 und 5 VwGO gebotene Interessenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass dem Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung der Vollziehung der Bescheinigung des Übergangs der Anlieferungs-Referenzmenge der Vorrang gegenüber dem Interesse des Beigeladenen am Vollzug gebührt (zum gerichtlichen Entscheidungsmaßstab vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. September 1999 - 12 M 2125/99 -, NdsVBl.
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